Schleichhandel

[638] Schleichhandel (Schmuggel), das verbotswidrige Einbringen zollpflichtiger Waren mit Hinterziehung des Eingangszolls, hervorgerufen durch hohe Schutzzölle, wird mit Geldstrafe gleich dem doppelten Wert und Konfiskation der geschmuggelten Waren bedroht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 638.
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