Schleuse, die

[1526] Die Schleuse, plur. die -n. 1) Ein Canal, welcher mit Fall- oder Flügelthüren verschlossen werden kann, das Wasser darin nach Gefallen einzuschließen oder abzulassen, dergleichen Schleusen in der Schifffahrt, in dem Mühlenwesen, bey den Deichen und Dämmen u.s.f. von großem Nutzen sind. Eine Schleuse öffnen, zumachen. In weiterer Bedeutung werden auch die verdeckten Canäle unter den Gassen in den Städten, die Unreinigkeiten abzuführen, an vielen Orten Schleusen genannt; vielleicht weil sie von oben her verschlossen sind. 2) Bey den Büchsenmachern ist die Schleuse ein Theil der Ziehbank, und da bestehet sie aus zwey senkrechten eisernen Säulen, zwischen welchen sich in einer Falze zwey starke Blätter, die Schleusenblätter genannt, befinden, die ein rundes Loch haben, den Zapfen des Mundrohres, wenn es gezogen werden soll, aufzunehmen; vielleicht auch, weil sich dieser Theil zur Festhaltung des Rohres vermittelst eines aufgeschraubten Riegels verschließen läßt. Bey den Orgelbauern wird auch die Gieß- oder Zinnbrücke die Schleuse genannt; vermuthlich, weil sie durch zwey bewegliche Querbreter verschlossen werden kann.

Anm. In der ersten Bedeutung im Schwed. Sluss, im Engl. Sluice, im Pohln. Sloza, im Franz. Ecluse, im Ital. Chiuse, im mittlern Lat. Exclusa, Inclusura, Conclusio, Sclusa, Clusa; woraus aber nicht folgt, das unser Schleuse aus dem Lateinischen entlehnet ist, indem es, wie es aus den beyden letztern Bedeutungen erhellet, eben so gut von dem Zeitworte schließen gebildet seyn kann, als die Latein. von claudere und cludere. Im Niederdeutschen wird eine Schleuse in der ersten Bedeutung ein Siel und Schütt genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1526.
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