Schleuse

[720] Schleuse, im allgemeinsten Sinne jede bewegliche Absperrwand oder sonstige Bauanlage, welche den Abfluß eines höher stehenden Wassers mehr oder minder vollständig verhindert und die im Bedarfsfalle beseitigt bezw. geöffnet werden kann, um den Abfluß oder den Uebergang freizugeben.

Soll sie vorzugsweise als Stauanlage (s.d.) dienen, so hat man eine Stauschleuse, ein Schleusenwehr (s.d.) oder Schützenwehr vor sich; von gleicher Konstruktion sind Ablaßschleuse (s. Grundablaß), Einlaßschleuse (s.d.), Spülschleuse. An Wasserstraßen und Schiffahrtskanälen sind die Schleusen speziell Schiffs- oder Floßdurchlässe, Kammerschleusen und sonstige Schiffshebewerke; so heißt z.B. die schiefe Ebene am Potomac bei Washington (Nordamerika) für den Schiffsverkehr nach dem Cheasepeak-Ohiokanal nach ihrem Begründer die Dodgeschleuse (s. Seil ebenen). Ueber Drempel, Schleusenboden, -gefälle, -haupt, -wand s. Kammerschleuse; über Klapptor u.s.w. s. Schleusentor; über Schleusentreppe s. Schifffahrtskanäle und Kuppelschleuse. – Vgl. a. Kanalisierung der Flüsse.[720]

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 720-721.
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