[1677]Der Schuldthurm, des -es, plur. die -thürme, ein Thurm, so fern derselbe zu einem Gefängnisse für böse Schuldner bestimmt ist, welche nicht bezahlen können oder wollen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1677.