Schuldthurm

[454] Schuldthurm, Gefängniß, in welches Schuldner eingesperrt werden, die nicht bezahlen können od. wollen. Daher Schuldthurmsproceß, s.u. Arrest 2) ce).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 454.
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