Schuldthurm, der

[1677] Der Schuldthurm, des -es, plur. die -thürme, ein Thurm, so fern derselbe zu einem Gefängnisse für böse Schuldner bestimmt ist, welche nicht bezahlen können oder wollen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1677.
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