[54] Die Sênd, plur. die -e, ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, ein geistliches Sittengericht zu bezeichnen, in welchem ehedem auch ehrliche Laien Sitz hatten; das Synodal-Gericht, Sendgericht. Nach dem Sächsischen Landrechte mußte jeder Pfarrer in seiner Pfarre alle Jahre drey Mahl Send halten. Eben daselbst wird des Bischofs Send, des Dompropstes und der Erzpriester Send, und der Archidiaconen Send gedacht, welches so viele Synodal- oder geistliche Gerichte waren. In dem Schwabenspiegel, wird auch eine Synode, d.i. die Versammlung, der Geistlichen einer Diöces, die Sende genannt. Indessen scheinet es, daß auch weltliche Gerichte in manchen Gegenden Sende genannt werden. In einigen Schleßwigischen Ämtern werden daher diejenigen Bonden, welche in einem Criminal-Gerichte sitzen, Sand- oder Sendleute genannt.
[54] Anm. Im Nieders. Sint. Es ist aus dem Latein. Synodus entlehnet, und mit Zent nicht zu verwechseln, welches ein ganz verschiedenes Gericht bedeutet. In einigen Gegenden ist es männlichen Geschlechtes, der Send.