Send

[166] Send, heilige Send oder Sendgericht hieß bei den Deutschen ein geistliches Rügengericht, welches von den Archidiakonen oder deren Bevollmächtigten, den Sendrichtern oder Sendschöppen, jährlich in den zu ihrem Sprengel gehörigen Ortschaften abgehalten wurde, um kirchlich Strafbare, namentlich Solche, welche sich gegen die Sonntagsfeier und die zehn Gebote vergangen hatten, zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Sendgerichte kamen in Folge der bei ihnen eingeschlichenen Misbräuche ab. Man darf sie nicht mit den alten Centgerichten (s.d.) verwechseln.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 166.
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