[183] Send, hl. Send, Sendgericht (von synodus), ehemals Versammlungen der Geistlichen eines Bezirks, von dem Bischofe od. in dessen Namen von dem Archidiakon abgehalten, wie dieser seinerseits die Archipresbyter in kleinern Bezirken delegirte; in denselben wurden die Streitigkeiten der Laien, die vor das geistliche Forum gehörten sowie die kirchlichen Vergehen derselben nach den Rechtsbräuchen des Mittelalters gerichtet.