Siegen (2)

[91] 2. Siegen, verb. regul. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, den Sieg davon tragen, über seinen Gegner die Oberhand erhalten, besonders in einem öffentlichen Gefechte. Über jemanden siegen. Die biblische Verbindung mit wider, wider jemanden siegen, für über, ist im Hochdeutschen veraltet. Der Feind hat dieses Mahl gesieget. Der siegende Theil. Daher, obgleich selten, das Siegen, indem dafür das Abstractum der Sieg üblicher ist.

Anm. Schon bey dem Ulphilas sigjan, im Angels. siga, im Schwed. segra, von Seger, der Sieg. Wachter, Frisch und andere leiten es von dem vorigen siegen, sinken her, und sehen es als ein Factitivum an, da es denn eigentlich sinken machen, zu Boden legen, bedeuten würde; eine Ableitung, welche sich ziemlich wahrscheinlich machen lässet. Allein, da im Ißländischen sig, das Gefecht, und siga, fechten, streiten, bedeutet, so scheinet sie so ausgemacht noch nicht zu seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 91.
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