[253] Das Spundgeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten, eine Abgabe, welche der Obrigkeit von dem ausgeschenkten Weine oder Biere entrichtet wird; vielleicht eigentlich nur diejenige Abgabe, welche für die von der Obrigkeit[253] gemachte Taxe des zu verschenkenden Getränkes gegeben wird, wie das mittlere Lat. Foragium, weil das Getränk dabey vorher durch Öffnung des Spundes gekostet wird.