Spundgeld, das

[253] Das Spundgeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten, eine Abgabe, welche der Obrigkeit von dem ausgeschenkten Weine oder Biere entrichtet wird; vielleicht eigentlich nur diejenige Abgabe, welche für die von der Obrigkeit[253] gemachte Taxe des zu verschenkenden Getränkes gegeben wird, wie das mittlere Lat. Foragium, weil das Getränk dabey vorher durch Öffnung des Spundes gekostet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 253-254.
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