Spundgeld

[610] Spundgeld, 1) Abgabe von auszuschenkendem Vier u. Wein, welche der Obrigkeit entrichtet wird; 2) Abgabe an den Brauer od. die Brauknechte von jedem aufgefüllten Fasse Bier.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 610.
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