Stättegeld, das

[305] Das Stättegeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten, eine Abgabe, welche diejenigen, die etwas zu verkaufen haben, für ihre Stätte oder Stelle an die Obrigkeit entrichten; das Standgeld, Nieders. Stedegeld, welches aber auch den Grundzins bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 305.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika