[305] Das Stättegeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten, eine Abgabe, welche diejenigen, die etwas zu verkaufen haben, für ihre Stätte oder Stelle an die Obrigkeit entrichten; das Standgeld, Nieders. Stedegeld, welches aber auch den Grundzins bedeutet.