[264] Der Stabhalter, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, denjenigen zu bezeichnen, welcher zum Zeichen der richterlichen Würde oder der befehlshabenden Gewalt unter mehrern den Stab träget oder hält; der Präsident. Bey dem kaiserlichen Landgerichte in Schwaben wird derjenige, welcher des Landrichters Stelle vertritt, aus eben der Ursache, sowohl der Stabhalter als der Statthalter genannt. S. Stabler und Stabträger.