Stabhalter, der

[264] Der Stabhalter, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, denjenigen zu bezeichnen, welcher zum Zeichen der richterlichen Würde oder der befehlshabenden Gewalt unter mehrern den Stab träget oder hält; der Präsident. Bey dem kaiserlichen Landgerichte in Schwaben wird derjenige, welcher des Landrichters Stelle vertritt, aus eben der Ursache, sowohl der Stabhalter als der Statthalter genannt. S. Stabler und Stabträger.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 264.
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