Stabhalter

[649] Stabhalter, 1) der zum Zeichen der richterlichen od. befehlshabenden Gewalt unter mehren den Stab trägt; daher bes. 2) der Vorsitzende eines Gerichts; 3) so v.w. Batonier.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 649.
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