Standrede, die

[291] Die Standrède, plur. die -n, eine kurze Rede, welche stehend gehalten und stehend angehöret wird; am häufigsten in engerer Bedeutung, von einer solchen Rede, welche nach Einsenkung einer Leiche bey dem Grabe gehalten wird, wodurch sie sich von einer Parentation unterscheidet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 291.
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