[372]Die Standrede heißt eigentlich eine kurze Rede, welche nur stehend gehalten wird; meistentheils versteht man aber diejenige Rede darunter, welche bei Einsenkung einer Leiche am Grabe gehalten wird.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 372.