[683]Standrede, 1) kurze Rede, bes. welche aus dem Stegreif gehalten wird, als Erwiderung u. Dank auf eine erzeigte Ehre; 2) auch sonst eine Rede, eine Rede an dem Grabe eines Verstorbenen, vgl. Leichenrede b).
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 683.