Strandreiter, der

[422] Der Strandreiter, des -s, plur. ut nom. sing. ein verpflichteter obrigkeitlicher Bedienter zu Pferde, welcher die Aufsicht über den Strand hat. Dergleichen Strandreiter gibt es in Preußen, welche Acht haben, daß niemand den am Strande ausgeworfenen Bernstein aufsammele.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 422.
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