[422] Der Strandreiter, des -s, plur. ut nom. sing. ein verpflichteter obrigkeitlicher Bedienter zu Pferde, welcher die Aufsicht über den Strand hat. Dergleichen Strandreiter gibt es in Preußen, welche Acht haben, daß niemand den am Strande ausgeworfenen Bernstein aufsammele.