[473] Der Stuhlschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Von Stuhl, Gerichtsstuhl, in einigen Gegenden der Gerichtsschreiber. 2. An einigen Orten werden auch die Schreib- und Rechenmeister Stuhlschreiber genannt; etwa, so fern sie ursprünglich wirkliche Gerichtsschreiber waren? 3. An andern Orten ist es derjenige, welcher die Aufsicht über die Kirchenstühle hat, ein Verzeichniß darüber hält, und sie vermiethet.