Stuhlschreiber, der

[473] Der Stuhlschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Von Stuhl, Gerichtsstuhl, in einigen Gegenden der Gerichtsschreiber. 2. An einigen Orten werden auch die Schreib- und Rechenmeister Stuhlschreiber genannt; etwa, so fern sie ursprünglich wirkliche Gerichtsschreiber waren? 3. An andern Orten ist es derjenige, welcher die Aufsicht über die Kirchenstühle hat, ein Verzeichniß darüber hält, und sie vermiethet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 473.
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