Stuhlschreiber

[5] Stuhlschreiber, 1) so v.w. Gerichtsschreiber; 2) Einer, welcher die Verlosung der Kirchensitze zu besorgen hat; 3) so v.w. Schreiblehrer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 5.
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