Symbolisch

[509] Symbōlisch, adj. et adv. aus dem Latein. symbolicus. 1. Von Symbolum, ein sinnliches oder bildliches Erkenntnißzeichen eines andern ähnlichen Dinges, da alles dasjenige symbolisch genannt werden kann, was ein anderes Ding vermittelst einiger Ähnlichkeiten abbildet oder bezeichnet. In engerm Verstande ist symbolisch, was uns eine unkörperliche Sache unter einem sinnlichen Bilde vorstellet. Die symbolische Erkenntniß, von welcher Art eigentlich unsere ganze Erkenntniß ist, besonders, so fern sie auf Worte beruhet, indem jedes Wort ein sinnliches Bild enthält. Im engsten Verstande unterscheidet man die symbolische Erkenntniß, oder die Erkenntniß durch Worte, von der anschauenden. 2. Von Symbolum, ein Glaubensbekenntniß, ist symbolisch, was dazu gehöret, in demselben gegründet ist. Die symbolischen Bücher, diejenigen Bücher und Schriften, welche das Glaubensbekenntniß einer Kirche ausmachen.

Anm. Das Griech. und Latein. Symbolum, wird von einem Glaubensbekenntnisse nur noch zuweilen von einigen ältern Bekenntnissen der christlichen Kirche gebraucht, z.B. das apostolische, das Athanasische Symbolum, wofür doch auch Glaubensbekenntniß schon üblicher ist. Notker gebraucht dafür Geuuerf, welches eine buchstäbliche Übersetzung des Griechischen Ausdruckes ist. Von einem figürlichen Erkenntnißzeichen wird es noch weniger gebraucht, wohl aber bezeichnet es im gemeinen Leben noch häufig einen Wahl- oder Denkspruch.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 509.
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