[509] Die Symmetrīe, (dreysylbig) plur. doch nur von mehrern Arten, die -en, (viersylbig,) aus dem Griech. und Lat. Symmetria, die gehörige Übereinstimmung oder das gehörige Verhältniß der Theile eines Dinges sowohl unter einander selbst, als auch gegen das Ganze. In engerm Verstande ist die Symmetrie das gehörige Verhältniß der Theile zum Ganzen, die Harmonie aber, das gehörige Verhältniß der Theile unter einander. Nach einer noch andern Einschränkung ist, z.B. in der Baukunst, die Symmetrie oder Evrythmie, die Ähnlichkeit der Seiten bey einem unähnlichen mittlern Theile. Daher symmetrisch, diesem Verhältnisse gemäß, darin gegründet.