[132] Symbolisch (v. gr.), 1) gewisse Kennzeichen an sich habend; 2) was durch Anwendung von Zeichen geschieht, welche vermöge der Sitte u. gemeinen Ansicht mit einer an sich in der vorgenommenen Handlung nicht liegenden Bedeutung verbunden sind; daher z.B. Symbolische Injurie, eine Ehrenkränkung, welche mittelst Handlungen od. Zeichen zugefügt worden ist, mit denen nach allgemeiner Ansicht ein herabwürdigender Sinn verbunden ist, z.B. Ausrecken der Zunge, Bemalen eines Portraits mit Eselsohren, Hirschgeweihen u. dgl. Symbolische Tradition, die Übergabe eines Gegenstandes durch Vornahme einer Handlung, welche als Zeichen der Einräumung der Herrschaft über den fraglichen Gegenstand an den Andern gilt, z.B. das Anschlagen noch stehenden Holzes mit dem Holzhammer, die Übergabe der Schlüssel eines Hauses, einer Festung etc.; symbolische Besitzergreifung durch Aushauen eines Spans aus der Thür, Anbrennen von Feuer auf dem Herde. Besonders das ältere Deutsche Recht ist reich an Rechtsacten, welche in symbolischer Weise vollzogen wurden. Symbolische Antworten, entweder gegeben durch Geberden od. durch Worte, welche für eine Geberde od. einen Gest stehen, z.B. wie Ja u. Nein.