[642] Der Träger, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eine Person, welche etwas trägt, in dem eigentlichen Sinne der dritten Hauptbedeutung. Daher der Briefträger, Fackelträger, Leichenträger, welche auch nur Träger schlechthin heißen, Sänftenträger, Sackträger, Schwertträger u.s.f. Fämin. die Trägerinn. Daher der Trägerlohn, für gemeine Träger. 2) Ein Ding, welches etwas trägt. So wird in der Zimmermannskunst ein Balken, welchen man in tiefen Zimmern, entweder quer unter andere Balken ziehet, oder auch über dieselben legt, und selbige daran befestigt, damit sie sich nicht biegen, ein Träger oder Durchzug, und wenn er unter dem Balken liegt, ein Unterzug genannt, welchen Nahmen des Trägers auch wohl die schief stehenden Tragebalken bekommen, S. dieses Wort. In der Anatomie ist[642] der Träger das erste Wirbelbein des Rückgrates, welches den Kopf trägt; Atlas. Und so in andern Fällen mehr, wenn dasjenige, was eine Last trägt, keinen eigenen Nahmen hat.
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