Unterlaufen

[256] Unterlaufen, 1) den Degen des Gegners hoch ob. so auf die Seite pariren, daß man an denselben heranspringt, die Hand desselben packt u. ihn so wehrlos macht; 2) (Jagdw.), so v.w. Anspringen; 3) wenn das Wasser unter dem Boden eines Stiels od. einer Schleuse durchdringt; 4) mit Blutu., wenn das durch eine Quetschung aus den Adern getretene Blut sich unter der Haut verbreitet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 256.
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