[958] Urbar, -er, -ste, adj. et adv. einträglich, was Nutzen, Gewinn einträgt, doch nur noch in engerer Bedeutung von der Oberfläche der Erde und ihren Theilen, Feldfrüchte tragend und dazu geschickt gemacht, tragbar; im Gegensatze des wüst, öde u.s.f. Urbares Land, angebauetes. Ein ungebauetes Stück Landes urbar machen, es in tragbare Äcker verwandeln, durch Ausrottung des Holzes, u.s.f. Nieders. gleichfalls urbar, Holländ. oorbaar. Bar stammet hier von dem alten bären, tragen, ab, ur ist mit er gleich bedeutend, so daß dieses Wort so viel wie erträglich, d.i. austräglich, einträglich bedeutet, Ertrag habend und gebend. Ehedem wurde es für nützlich, brauchbar überhaupt, gebraucht, in welchem weitern Verstande es im Hochdeutschen veraltet ist.
Adelung-1793: Urbar, das