[1226] Das Völkerrêcht, des -es, plur. inusit. der Inbegriff der Rechte und Obliegenheiten der Völker und Staaten gegen einander; Ius gemium. Das allgemeine oder natürliche Völkerrecht, so fern sich diese Rechte und Obliegenheiten aus dem bloßen Naturrechte herleiten lassen. Das willkührliche oder positive, so fern sie sich auf hergebrachte Gewohnheiten und Verträge gründen.