Verfällen

[1029] Verfällen, verb. regul. welches das Activum des vorigen ist, verfallen machen, aber im Hochdeutschen wenig gebraucht wird. 1. * Verfallen, d.i. einfallen machen, zerstören; eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung.


Der in ein rauhes Feld und Steine ließ verfällen

Die Stadt Jerusalem mit ihren schönen Wällen,

Opitz.


2. * Eine Jungfrau verfällen, sie zu Falle bringen, schwächen, im Oberdeutschen, welche Bedeutung im Hochdeutschen gleichfalls veraltet ist. 3. Durch Erbfall an jemanden verlassen, jemanden anheim fallen machen, eine noch zuweilen in den Kanzelleyen übliche Bedeutung. Das von seinem Vater an ihn verfällete Gut. Die Grafschaft ist durch des letzten Grafen Absterben auf eine andere Linie verfället worden. 4. In ähnlicher, aber doch noch verschiedener Bedeutung verfället man etwas, wenn man sich durch unterlassene Pflicht des Eigenthumes desselben verlustig macht, wenn man es verwirket; S. Verfallen 4 (3). Ein Lehen verfällen, durch einen Lehensfehler. Auch diese Bedeutung ist im Oberdeutschen gangbarer als im Hochdeutschen.

So auch die Verfällung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1029.
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