[463] Verfallen, 1) von Schiffen, von dem richtigen Laufe od. Wege abkommen, was am häufigsten durch widrige Winde od. Strömungen bewirkt wird; 2) von Zahlungen, Wechseln u. dgl., gefällig od. zahlbar sein; 3) von Münzen, Kassenscheinen u. anderen Wertpapieren, ihre Giltigkeit verloren haben; 4) einen Stoß mit der Second so hoch pariren, daß er über den Kopf weggeht.
Adelung-1793: Verfällen · Verfallen
Pierer-1857: Verfällen