Verfallen

[463] Verfallen, 1) von Schiffen, von dem richtigen Laufe od. Wege abkommen, was am häufigsten durch widrige Winde od. Strömungen bewirkt wird; 2) von Zahlungen, Wechseln u. dgl., gefällig od. zahlbar sein; 3) von Münzen, Kassenscheinen u. anderen Wertpapieren, ihre Giltigkeit verloren haben; 4) einen Stoß mit der Second so hoch pariren, daß er über den Kopf weggeht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 463.
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