[1051] Vergolden, verb. regul. act. mit einer dünnen Oberfläche von Gold überziehen, welches sowohl mit dünn geschlagenen Goldblättern, als auch im Feuer mit verquicktem Golde geschiehet. Holz, Zinn, Silber vergolden. Im Feuer vergolden, Vergoldetes Papier. Vergoldete Tapeten. Daher die Vergoldung, sowohl die Handlung, als auch die Art und Weise zu vergolden. Eine dauerhafte Vergoldung. Der Vergoldpinsel, bey den Goldschmiden, das verquickte Gold auf dem Silber aus einander zu streichen. In den gemeinen Sprecharten vergulden, im Oberdeutschen vergülden. Vergüldete Götzen, Bar. 6, 50. Übergolden wird im gemeinen Leben in eben demselben Verstande gebraucht.