Vermachen

[493] Vermachen, 1) völlig zumachen, mit einer Befriedigung umgeben; 2) Jemand in einem letzten Willen Etwas aussetzen; dann 3) Jemand ein Legat (Vermächtniß) od. Fideicommiß (s. Legat) aussetzen; der, welcher ein Legat erhält, heißt der Vermächtnißnehmer (Legatarius).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 493.
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