Verwerflich

[1178] Verwêrflich, -er, -ste, adj. et adv. von der letzten Bedeutung des vorigen Zeitwortes, was als untauglich verworfen, für untauglich erkläret zu werden verdienet. Daß ich nicht den andern predige und selbst verwerflich werde, 1 Cor. 9, 27. Es ist nichts verwerflich, das mit Danksagung empfangen wird, 1 Tim. 4, 4. Ein verwerflicher Rath. Eine verwerfliche Meinung. Ein unverwerfliches Zeugniß. So auch die Verwerflichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1178.
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