[1188] Die Verzicht, plur. die -en, von dem Zeitworte sich verzeihen, die Handlung, da man sich seines Rechtes oder seiner Ansprüche förmlich und feyerlich begibt; die Renunciation. Verzicht auf etwas leisten, thun. Die Verzicht beschwören. Die gethane Verzicht brechen. In einigen Oberdeutschen Gegenden, Fürzicht. Daher der Verzichtbrief, oder auch nur die Verzicht, eine Urkunde, worin man Verzicht leistet. Ehedem war dafür auch Abzicht, Entschlagung, Entschlagbrief u.s.f. üblich.