[617]Verzicht, lat. renunciatio, Entsagung auf ein Recht, am gebräuchlichsten als Erbverzicht auf Erbrechte, namentlich der Töchter; in der Form gewöhnlicher Verträge, oft auch in solenner (schriftlicher, öffentlicher).
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 617.