Vorzug, der

[1315] Der Vorzug, des -es, plur. die -züge, von dem Zeitworte vorziehen in dessen letzter Bedeutung. 1. Der Zustand, da man andern Dingen vorgezogen wird, oder vorgezogen zu werden verdienet; ohne Plural. Den Vorzug haben, andern vorgezogen werden. Ich gebe ihm den Vorzug, sowohl dem Urtheile, als dessen thätigen Erweisung nach. Er hat bey mir den Vorzug vor allen andern. 2. Eine Eigenschaft, um deren willen wir[1315] den Vorzug vor andern haben. (1) Äußere Umstände der Würde, des Ranges, des Ansehens u.s.f. heißen Vorzüge, so fern sie Beweise des Vorzuges sind, welchen ein Höherer uns gegeben hat. (2) Eine jede Eigenschaft, so fern sie uns in der Achtung anderer andern vorziehet. Äußere Vorzüge, dergleichen Schönheit, Reichthum, einnehmendes Betragen u.s.f. sind. Innere Vorzüge, alle schätzbare Fähigkeiten des Geistes und Herzens, so fern sie sich bey einem Dinge in einem merklichern Grade, als bey andern, befinden. Viele Vorzüge haben. Ich habe sonst keinen Vorzug, als meine Unschuld, Gell. Ein Gut hat viele Vorzüge, wenn es mehr Vortheile hat, als andere.

Anm. Der Vorzug, für Vortruppen, oder wie man auch ehedem sagte, Vortrab, ist im Hochdeutschen veraltet. Im Vorzuge waren die Schützen, 1 Macc. 9, 4.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1315-1316.
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