Vorzug

[704] Vorzug, 1) Recht, welches man durch den Besitz einer größeren Quantität od. einer vorzüglicheren Qualität von Gütern erlangt; in so fern jene Güter einen bleibenden Werth haben (absolute), od. zufällig sind u. der Vergänglichkeit zufallen (relative), unterscheidet man äußere u. innere Vorzüge; 2) die zu seinen Zeugen bestimmte, einmal gewachsene Wolle.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 704.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika