Währung (2), die

[1349] 2. Die Währung, plur. inusit. der Werth des Geldes nach einem gewissen Münzfuße. Tausend Thaler Meißnischer Währung, nach dem Schrote und Korne Meißnischen Geldes, tausend Thaler Sächsischen Geldes. Funfzehn Mark Lübscher Währung, nach dem Lübekischen Gelde. Von dem alten Währ, Gewähr,[1349] Schätzung; wovon auch Werth ein abgeleitetes Wort ist. S. auch Wardein.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1349-1350.
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