[942] Währung, Valuta, ursprünglich die obrigkeitliche Gewährleistung des Gewichts und Feingehalts der Münzen; dann die Geldart, die als gesetzliches Zahlungsmittel (Kurant- oder Währungsgeld) anerkannt ist und daher bei Zahlungen in jeder Höhe angenommen werden muß. Ein Staat hat Gold-W., wenn die W. nur in Goldmünzen, Silber-W., wenn sie nur in Silbermünzen, Doppel-W. oder Alternativ-W., wenn sie in beiden zugleich besteht. Die Metall-W. wird zu einer Papier-W., wenn das Papiergeld mit Zwangskurs ausgegeben und seine Einlösung in dem Währungsmetall suspendiert ist. Vollständig ist der Begriff der W. erst erfüllt, wenn sich die Privaten aus dem Prägungsmetall bei den staatlichen Münzanstalten Münzen prägen lassen dürfen. Wird dies eingeschränkt oder aufgehoben, so spricht man von geschlossener oder Hinkender Währung (s.d.). Die Frage, welche Art der W. zu wählen sei, bildet den allgemeinen Inhalt der Währungsfrage, die besonders lebhaft erörtert worden ist, seitdem das Silber stark entwertet wurde. Trotz der Agitation für die Doppel-W., von der man eine Verhinderung der Silberentwertung erhofft, sind doch immer mehr Staaten zur reinen Gold-W. übergegangen, und die Aussichten des Bimetallismus sind, da sich England ablehnend verhält, sehr gering. [Hierzu Beilage: ⇒ Währung.] – Vgl. Arendt (18. Aufl. 1898), Cohnstädt (2. Aufl. 1893), Ad. Wagner (2. Aufl. 1894), Jutzi (1902).