[8] Wehklage, 1) laute Klage über einen hohen Grad des Schmerzes od. über ein drückendes Übel; 2) bes. die Klage über einen Todten od. bei seiner Beerdigung; vgl. Klageweiber.
Adelung-1793: Wehklage, die
Pierer-1857: Wehklage [2]