[1670] Zeichnen, verb. regul. act. & neutr. 1. Die Umrisse eines Gegenstandes und jeder sichtbaren Parthie desselben durch Linien nachbilden; wodurch es sich von Mahlen unterscheidet. Es ist hier sowohl ein Neutrum. Zeichnen können, zeichnen lernen. Nach der Natur zeichnen. Mit Bleystift, Röthel, der Feder, dem Pinsel zeichnen. Als auch ein Activum. Eine Figur, einen Baum zeichnen. 2. Ein Merkmahl an etwas machen, um es daran wieder zu erkennen. Einen Ballen Waare, eine Stelle[1670] in einem Buche, das Vieh zeichnen. Ein wohl gezeichnetes Pferd, welches schöne Unterscheidungsmerkmahle hat. Gott hat ihn gezeichnet, durch ein sichtbares Merkmahl von andern unterschieden; ein im gemeinen Leben von ungestalten, oder gebrechlichen Personen üblicher Ausdruck. So auch das Zeichnen.
Anm. Die Endsylbe nen verräth, daß es ein Intensivum von einem veralteten Verbo zeichen ist, welches noch im Kero, bey dem Ottfried u.s.f. vorkommt. Im Nieders. tekenen, bey dem Ulphilas taiknan, im Lat. signare. Das Griech. δεικειν, δεικυειν, ist so, wie unser zeigen, genau damit verwandt.