Zeugnis

[909] Zeugnis (Attest, Attestat, lat. Testimonium) heißt die beweiskräftige Bescheinigung einer Tatsache unter Unterschrift des Ausstellers. Zeugnisse von öffentlichen Behörden werden mit dem Amtssiegel versehen. Bei Privatzeugnissen ist die amtliche Beglaubigung der Unterschrift üblich. Je nach dem Gegenstand, auf den sich das Z. bezieht, wird zwischen Armuts-, Dienst-, Leumunds-, Unbescholtenheitszeugnissen etc. unterschieden. Z. der Reise, s. Reifeprüfung. – In einem andern Sinn ist Z. gleichbedeutend mit Zeugenaussage (s. Zeuge).[909]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 909-910.
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909 | 910
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