[1701] Der Zeugwärter, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welchem die Aufsicht über den Zeug, d.i. über die Werkzeuge, oder Geräthschaften gewisser Art, anvertrauet ist, dergleichen Zeugwärter man sowohl bey der Jägerey, als bey den Armeen in Ansehung des Geschützes, hat. S. auch Zeugmeister.