Der Zeugwärter

[515] Der Zeugwärter (Zeugwart; franz. Garde dʼArtillerie) wird in Festungen oder großen Städten derjenige Officier genannt, dem die Aufsicht über das Zeughaus, über das Geschütz, sämmtliche Munition etc. übertragen ist. So heißt auch der Zeugwärter zur See derjenige, welcher das gerammte See-Arsenal, das Tau- und Segelwerk, Pulver, Kanonen etc., kurz, alles, was zu Ausrüstung der Schiffe nöthig ist, unter seiner Aufsicht hat.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 515.
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