[594] Zeugwärter, 1) sonst Beamter des Feldzeugmeisters, s.u. Artillerie III.; 2) Diener in einem Zeughaus; 3) Jagdbeamteter, welcher die Aufsicht über das Jagdzeug in einem Jägerhof führt; sind deren mehre, so heißt der erste, welcher die untern, zum Aufstellen des Zeugs bestimmten Zeugknechte beaufsichtigt, der Zeugmeister; 4) Diener in einem Jagdhaus.